Slowakei: wann ein Verkauf von Aktien oder ETFs steuerfrei ist
Wenn Sie in der Slowakei steuerlich ansässig sind und als Privatperson börsennotierte Aktien oder ETFs halten, ist ein Verkauf steuerfrei, sobald zwei Einjahresfristen erfüllt sind: Seit dem Kauf des Wertpapiers ist mehr als ein Jahr vergangen, und seit seiner Zulassung zu einem geregelten Markt ebenfalls mehr als ein Jahr. Das Jahr wird nach dem Kalender gezählt: Der erste steuerfreie Tag ist der Tag nach dem ersten Jahrestag des Kaufs. Ist eine der beiden Fristen nicht erfüllt, wird der Gewinn zu Ihrem übrigen Einkommen addiert und in Stufen von 19 % bis 35 % besteuert.
- Haltedauer: Steuerfrei, wenn mehr als 1 Jahr gehalten
- Satz: 19 % bis 35 %, je nach Einkommen
- Steuerbehörde: Finanzverwaltung (Finančná správa)
Nationale Regeln aus öffentlichen Quellen: allgemeine Information, keine persönliche Berechnung.
Nur zur Information Allgemeine Informationen, zusammengestellt aus den unten aufgeführten amtlichen Quellen (gelesen am 11. Oktober 2026). Keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich: Fragen Sie bei Ihrer Steuerbehörde nach.
Aus der englischen Fassung dieser Seite übersetzt. Maßgeblich ist die englische Fassung.
Wie lange warten, und wie man zählt
- Bis 1 JahrBesteuert als Einkommen: 19 % bis 35 %, dazu 16 % Krankenversicherungsbeitrag
- Mehr als 1 JahrSteuerfrei, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind
Wie das Jahr gezählt wird, das Gesetz und die zweite Frist
- 0 %Steuerfrei, wenn beide Einjahresfristen erfüllt sind: mehr als ein Jahr seit dem Kauf des Wertpapiers und mehr als ein Jahr seit seiner Zulassung zu einem geregelten Markt.
- 1 JahrDas Gesetz sagt „nach Ablauf eines Jahres“. Nach dem Kalender endet das Jahr am ersten Jahrestag des Kaufs; der erste steuerfreie Tag ist daher der Tag danach, ein Verkauf am Jahrestag selbst zählt noch nicht. Beispiel: gekauft am 12. März 2025, erster steuerfreier Tag 13. März 2026.
Das Einkommensteuergesetz befreit Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren, die zu einem geregelten Markt (oder einem vergleichbaren ausländischen geregelten Markt) zugelassen sind, sobald seit ihrem Erwerb ein Jahr vergangen ist – und nur dann, wenn auch zwischen dem Tag der Zulassung des Wertpapiers zu einem solchen Markt und dem Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist (Gesetz 595/2003, §9(1)(k)). Wertpapiere, die Betriebsvermögen waren, sind nicht befreit.
Die zweite Frist betrifft das Instrument, nicht Sie. Bei einem Wertpapier, das seit Jahren notiert ist, ist sie längst erfüllt; bei einer jungen Börsennotierung oder einem neu aufgelegten ETF kann sie die maßgebliche sein. Ob eine bestimmte ausländische Börse als vergleichbarer ausländischer geregelter Markt gilt, ist für Ihr Instrument zu klären.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Gewinne aus Aktien und Fonds
Nach mehr als einem Jahr ist die Veräußerung börsennotierter Aktien steuerfrei, wenn beide Jahresfristen erfüllt sind. Eine frühere Veräußerung wird als Einkommen besteuert: 19 % bis 35 % im Jahr 2026, dazu 16 % Krankenversicherungsbeitrag bei Versicherung in der Slowakei. Nettogewinne bis 500 € im Jahr bleiben steuerfrei.
Dividenden
Dividenden slowakischer Gesellschaften werden an der Quelle mit 7 % besteuert (10 % auf den Gewinn von 2024). Dividenden aus dem Ausland werden in der Steuererklärung angegeben.
Kryptowerte
Die Einjahresbefreiung gilt für Wertpapiere. Die Veräußerung von Kryptowerten ist steuerpflichtiges Einkommen (Einkommensteuergesetz, §8(1)(t)).
Nationale Regeln aus öffentlichen Quellen: allgemeine Information, keine persönliche Berechnung.
Wichtige Termine (Stand: 2. November 2026)
Noch 149 TageSteuererklärung fällig: 31. März 2027
- 31. Dezember 2026Das Steuerjahr endet — für das Steuerjahr 2026 (in 59 Tagen).
- 31. März 2027Steuererklärung fällig — für das Steuerjahr 2026 (in 149 Tagen).
- 31. März 2027Steuerzahlung fällig — für das Steuerjahr 2026 (in 149 Tagen).
Die Termine auf einer Linie
- Heute
- Das Steuerjahr endet 31. Dezember 2026in 59 Tagen
- Steuererklärung fällig 31. März 2027in 149 Tagen
- Steuerzahlung fällig 31. März 2027in 149 Tagen
Eine Kalenderdatei mit 3 Terminen. Sie öffnet sich in Google Kalender, Apple Kalender und Outlook. Nur zur Information.
Wie die Frist festgelegt ist und wie sie verlängert werden kann
- 31. MärzDie Steuererklärung und die Steuer für das Vorjahr sind bis zu diesem Datum fällig: Für Einkünfte des Jahres 2025 war das der 31. März 2026, für Einkünfte des Jahres 2026 ist es der 31. März 2027. Das Gesetz legt die Frist auf drei Kalendermonate nach Ende des Steuerjahres fest (§49(2)).
- +3 MonateEine Mitteilung an die Steuerbehörde vor Fristablauf verlängert Abgabe und Zahlung um bis zu 3 Kalendermonate (für 2025: bis 30. Juni 2026) (§49(3)(a)).
- +6 MonateUmfassen die Einkünfte steuerpflichtige Einkünfte aus ausländischen Quellen, kann die Verlängerung bis zu 6 Monate betragen (für 2025: bis 30. September 2026) (§49(3)(b)). Die Steuer ist zum neuen Termin fällig.
Wo Sie einreichen und zahlen
Erklärung und Zahlung laufen über die Steuerbehörde. Ihre eigene Website:
Finanzverwaltung (Finančná správa) – offizielle WebsiteAllocaria verlinkt auf die Website der Behörde und reicht nichts ein und zahlt nichts für Sie.
Details und Quellen
Steuersätze im Detail
Der Gewinn, also der Erlös abzüglich der belegten Kosten für Kauf und Verkauf, zählt nach §8(1)(e) zu den „sonstigen Einkünften“. Er wird zur übrigen Bemessungsgrundlage (Einkünfte aus Arbeit, Vermietung und sonstige Einkünfte zusammen) addiert und stufenweise besteuert. Für das Steuerjahr 2026:
- 19 %auf den Teil der Bemessungsgrundlage bis 43.983,32 €
- 25 %auf den Teil von 43.983,32 € bis 60.349,21 €
- 30 %auf den Teil von 60.349,21 € bis 75.010,32 €
- 35 %auf den Teil über 75.010,32 €
Ein Gewinn kommt daher auf Ihr übriges Einkommen obendrauf: Der Teil, der in eine höhere Stufe fällt, wird mit dem Satz dieser Stufe besteuert, und die Stufen ändern sich von Jahr zu Jahr.
Freibetrag von 500 €. Für diese Art von Einkünften gilt ein jährlicher Freibetrag: Übersteigt die Nettosumme (Einnahmen abzüglich Ausgaben) 500 € nicht, ist sie steuerfrei; darüber wird nur der übersteigende Betrag besteuert (§9(1)(i)).
Krankenversicherungsbeitrag. Sind Sie in der Slowakei versichert, fällt auf diese Einkünfte zusätzlich ein Krankenversicherungsbeitrag an: 16 % im Jahr 2026 (15 % im Jahr 2025) nach dem Gesetz 580/2004 (§12(1), §13(7) und die Übergangsbestimmung §38ezk).
Was diese Seite nicht abdeckt
Dividenden und Zinsen, Derivate, Kryptowerte, als Betriebsvermögen gehaltene Wertpapiere, Nichtansässige und Entlastungen nach Doppelbesteuerungsabkommen werden hier nicht behandelt.
Gesetze und offizielle Quellen(7)
Jede Zeile nennt, was sie belegt, und den Tag, an dem sie gelesen wurde. Öffnen Sie die Seite und prüfen Sie den Wortlaut selbst.
- Finanzverwaltung der Slowakischen Republik: Befreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Wertpapierenslowakisch · die beiden Einjahresfristen, die 500-€-Regel, als Betriebsvermögen gehaltene Wertpapiere sind nicht befreit. Gelesen am 11. Oktober 2026.
- Finanzverwaltung: Einkommensteuersätze für natürliche Personen, Steuerjahr 2026slowakisch · die Stufen 19 / 25 / 30 / 35 % und ihre Grenzen für 2026. Gelesen am 11. Oktober 2026.
- Gesetz 595/2003 über die Einkommensteuer (Slov-Lex): §8(1)(e), §9(1)(i) und (k), §49(2) und (3)slowakisch · das Gesetz hinter der Befreiung, dem Freibetrag von 500 € und der Abgabefrist (konsolidierter Text vom 1. Januar 2026). Gelesen am 11. Oktober 2026.
- Gesetz 580/2004 über die Krankenversicherung (Slov-Lex): §12(1), §13(7) und §38ezkslowakisch · der Krankenversicherungsbeitrag auf diese Einkünfte: 16 % ab dem 1. Januar 2026, 15 % in den Jahren 2024 und 2025 (konsolidierter Text vom 1. Januar 2026). Gelesen am 11. Oktober 2026.
- Slovensko.sk: Aufschub der Steuererklärungslowakisch · 31. März, der Aufschub um 3 Monate und der Aufschub um 6 Monate für Einkünfte aus dem Ausland (Seite geändert am 30. September 2026). Gelesen am 11. Oktober 2026.
- Financial Administration of the Slovak Republic: dividends paid to resident individuals in 2026 (6/PO/2026/IM)Amtliche Quelle · gelesen am 28. Oktober 2026
- Financial Administration of the Slovak Republic: dividend-type income from abroadAmtliche Quelle · gelesen am 28. Oktober 2026
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- Tschechien: Steuertermine, Abgabe- und Zahlungsfristen
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Allgemeine Informationen, zusammengestellt aus den unten aufgeführten amtlichen Quellen (gelesen am 11. Oktober 2026). Keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich: Fragen Sie bei Ihrer Steuerbehörde nach.