Steuerkalender Luxemburg 2026: Abgabe- und Zahlungsfristen

In Luxemburg läuft das Steuerjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Stand 2. November 2026: Das laufende Steuerjahr endet am 31. Dezember 2026; die nächste Steuererklärung ist bis zum 31. Dezember 2026 fällig (Steuerjahr 2025), und die Steuer ist nach der Steuerfestsetzung fällig, nicht an einem festen Tag.

Für Privatanleger, die in Luxemburg steuerlich ansässig sind und börsennotierte Aktien und ETFs bei einem ausländischen Broker halten. Vor allem Termine: Allocaria reicht nichts ein und erstellt keine Steuererklärung; wo ein Rechner angezeigt wird, veranschaulicht er nur den nationalen Satz.

Nur zur Information Allgemeine Informationen, zusammengestellt aus den unten aufgeführten öffentlichen Quellen (geprüft am 14. Oktober 2026). Keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich: Erfragen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Steuerbehörde in Luxemburg. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann die Steuerbehörde ihn auf den nächsten Werktag verschieben.

Aus der englischen Fassung dieser Seite übersetzt. Maßgeblich ist die englische Fassung.

Steuer auf Kursgewinne: Regel zur Haltefrist in Luxemburg

Kann steuerfrei sein, wenn mehr als 6 Monate gehalten

Ein Gewinn aus börsennotierten Aktien kann steuerfrei sein, wenn Sie sie mehr als 6 Monate gehalten haben und die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Ein früherer Verkauf wird nach den üblichen Regeln besteuert.

  1. Bis 6 MonateBesteuerung nach den üblichen Regeln
  2. Mehr als 6 MonateSteuerfrei, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind

Regeln Stand 22. September 2026

Prüfen Sie in Allocaria, ab wann Ihre Positionen steuerfrei sind.

Zugang anfragenGeschlossene Beta · auf Einladung

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Wichtige Termine (Stand: 2. November 2026)

Noch 59 Tage

Steuererklärung fällig: 31. Dezember 2026

  • 31. Dezember 2026Steuererklärung fällig — für das Steuerjahr 2025 (in 59 Tagen).
  • 31. Dezember 2026Das Steuerjahr endet — für das Steuerjahr 2026 (in 59 Tagen).
  • 31. Dezember 2027Steuererklärung fällig — für das Steuerjahr 2026 (in 424 Tagen).
  • Kein fester TagSteuerzahlung fällig — für das Steuerjahr 2025: fällig nach der Steuerfestsetzung (Einzelheiten siehe unten).
  • Kein fester TagSteuerzahlung fällig — für das Steuerjahr 2026: fällig nach der Steuerfestsetzung (Einzelheiten siehe unten).

Die Termine auf einer Linie

  1. Heute
  2. Steuererklärung fällig 31. Dezember 2026in 59 Tagen
  3. Das Steuerjahr endet 31. Dezember 2026in 59 Tagen
  4. Steuererklärung fällig 31. Dezember 2027in 424 Tagen

Eine Kalenderdatei mit 3 Terminen. Sie öffnet sich in Google Kalender, Apple Kalender und Outlook. Nur zur Information.

Abgabefrist im Wortlaut

31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres, sowohl bei elektronischer als auch bei Papiereinreichung (guichet.lu): Steuerjahr 2026 -> 31. Dezember 2027. Besondere Fristen in Schreiben des Finanzamts haben Vorrang.

Zahlungsfrist im Wortlaut

Der Restbetrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (bulletin d'impot) fällig, wobei der Tag der Bekanntgabe nicht mitgezählt wird (Art. 154 Abs. 2 LIR). Das Finanzamt kann vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen.

Wo Sie einreichen und zahlen

Erklärung und Zahlung laufen über die Steuerbehörde. Ihre eigene Website:

Verwaltung der direkten Steuern (ACD) – offizielle Website

Allocaria verlinkt auf die Website der Behörde und reicht nichts ein und zahlt nichts für Sie.

Häufige Fragen

Details, Formulare und Quellen

Wer eine Erklärung abgeben muss

Ansässige mit quellensteuerpflichtigen Einkünften (z. B. Gehalt) müssen veranlagt werden, wenn ihr NICHT quellenbesteuertes Nettoeinkommen nach Freibeträgen insgesamt 600 EUR übersteigt (Art. 153 Abs. 1 Nr. 2 LIR) – z. B. steuerpflichtige spekulative Gewinne (insgesamt >= 500 EUR) oder ausländische Dividenden/Zinsen über dem Freibetrag von 1.500 EUR. Gewinne aus Beteiligungen von <= 10 %, die länger als sechs Monate gehalten wurden, sind befreit und begründen allein keine Erklärungspflicht. Ansässige ohne einbehaltene Einkünfte (z. B. Selbstständige) müssen in jedem Fall eine Erklärung abgeben.

Hinweis: Ein ausländischer Broker reicht in Luxemburg keine Erklärung für Sie ein: Sie melden die Erträge selbst.

Formulare, die die Steuerbehörde nennt
  • Declaration pour l'impot sur le revenu - modele 100
  • Modele 180 (ausländische Dividenden aus Abkommensstaaten)
  • Formlose Anlage mit Auflistung jedes steuerpflichtigen Gewinns: Veräußerungs- und Anschaffungspreise, Daten, gehaltener Prozentsatz
Gesetze und offizielle Quellen(8)

Verlässlichkeit dieser Quellen: hoch (amtliche Quellen). Jede Zeile ist eine öffentliche Seite; öffnen Sie sie, um den Wortlaut selbst zu prüfen.

Nachbarländer

Steuertermine von Ländern in der Nähe Luxemburgs: wann das Steuerjahr endet und wann Erklärung und Steuer fällig sind.

Alle Länder: Steuertermine und steuerfreie Haltefristen

Allgemeine Informationen, zusammengestellt aus den unten aufgeführten öffentlichen Quellen (geprüft am 14. Oktober 2026). Keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich: Erfragen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Steuerbehörde in Luxemburg. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann die Steuerbehörde ihn auf den nächsten Werktag verschieben.

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